12.10.2010-Im Parkverbot geparkt. Ich konnte an diesem Tag keinen anderen Platz fürs Parken finden. Ich konnte mich erinnern, dass es nur für 10 Minuten war, aber die Polizistin hat das nicht verstanden. Ein Parkverbot ist ein Parkverbot! - sagte sie. Ich bat sie höflich, dass sie mich an diesem Tag nur belehrt, aber sie wollte mir unbedingt einen Strafzettel geben. Ich gewann sogar den Eindruck, dass diese Polizistin die Strafzettel ausstellen liebte. Sie machte das mit großer Freude. Bevor sie mir aber diesen Strafzettel ausstellte, verband sie sich mit der Zentrale. Von dort aus konnte ich nur den Kürzel hören: mpu. Sie wusste wahrscheinlich, dass ich in diesem Jahr schon mehrere Verkehrsvergehen auf meinem Konto habe. Und meine Punkte wurden in dem VZR gesammelt, also im Verkehrszentralregister archiviert. Dieses Register ist sehr zuverlässig und dort geht kein Punkt verloren. Mein Arbeitskollege war einmal in der gleichen Situation. Ihm fehlten damals nur 3 Punkte, um die zugelassene Norm nicht zu überschreiten. Beim unerlaubten Überholungsverbot bekam er 4 Punkte. Er hatte die gleiche Wahl wie ich auf dem Parkplatz bei dieser Polizistin: ich konnte gänzlich auf meinen Führerschein verzichten oder der Behörde ein mpu Gutachten vorlegen. Ich entschied mich fürs mpu.